Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTS Solutions GmbH
§ 1 - Geltung der Bedingungen
(1.) Unsere Lieferungen, Leistungen sowie Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2.) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten lediglich gegenüber Unternehmen sowie gegenüber juristischen Personen.
§ 2 - Vertragsschluss
(1.) Der vom Kunden erteilte schriftliche Auftrag, auch per Telefax oder E-Mail, stellt ein bindendes Angebot dar.
(2.) Sofern wir innerhalb von maximal 10 Tagen das vom Kunden unterbreitete Angebot annehmen, kommt ein entsprechender Vertrag mit uns zustande. Diesbezüglich erhält der Kunde innerhalb vorgenannter Frist eine entsprechende Auftragsbestätigung.
§ 3 - Preise
(1.) Die ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise und schließen daher die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Transport / Fracht, Versicherung sowie Verpackungsentsorgung sind gesondert in der Rechnung ausgewiesen und zusätzlich vom Käufer zu zahlen, sofern zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
(2.) Skontoabzüge werden nicht anerkannt, es sei denn das zwischen den Parteien eine anderslautende schriftliche Regelung getroffen wurde.
(3.) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn zwischen den Parteien wurde eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde - ohne dass es einer weiteren Mahnung
bedarf - in Zahlungsverzug.
§ 4 - Lieferung
(1.) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die verkaufte Sache an den Spediteur / den Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben worden ist. Soweit keine schriftliche Anweisung des Kunden vorliegt, bestimmen wir die Art des Versandes.
(2.) Sämtliche von uns genannten Termine und Fristen sind Ca.-Angaben, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen.
Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert. Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall werden wir unsere Kunden unverzüglich benachrichtigen.
(3.) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Kunden über.
§ 5 - Kündigungsrechte
Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer die Zahlung des vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, so sind wir berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine derartige Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechseln ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
§ 6 - Gewährleistung
Falls der Kunde Unternehmer, Kaufmann oder Gewerbetreibender ist, finden hinsichtlich der Gewährleistungsregelungen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Normen des HGB (Handelsgesetzbuch) Anwendung. Insbesondere sind die erhaltenen Waren unverzüglich, das heißt spätestens am folgenden Werktage nach Empfang der Ware auf ihre Mangelfreiheit sowie Vollständigkeit hin zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wird die rechtzeitige Untersuchung sowie die erforderliche Mängelanzeige versäumt, so gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Etwas anderes gilt nur dann, sofern der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Auch später entdeckte Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen, da eine Unterlassung der Mängelanzeige ebenfalls zu einer Genehmigung der von uns gelieferten Ware im Hinblick auf diesen Mangel führt.
§ 7 - Eigentumsvorbehalt
(1.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2.) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(3.) Bei Verarbeitung und Einbau unserer gelieferten Sachen erwerben wir - solange eine vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist - Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes bzw. der Leistung.
§ 8 - Haftung
Unsere Haftung für Schäden bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung aus Garantie trifft uns nur, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Produkte oder einen entsprechenden Leistungserfolgt übernommen haben und der von uns übernommene Garantiefall eingetreten ist.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für Mitarbeiter.
§ 9 - Schadensersatz
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferung zu überprüfen und dies der ausliefernden Person / Spediteur / Frachtführer schriftlich zu bestätigen. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung, dass die Ware offensichtlich einen Transportschaden erlitten hat, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigungen schriftlich bestätigen zu lassen. Falls der Kunde nach Ablauf der gesetzten Frist die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle sind wir berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 20 % des vereinbarten Rechnungsbetrages als Schadensersatz zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist, ausdrücklich vorbehalten. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt.
§ 10 - Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1.) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder unter die Anwendung des HGB fällt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Dies gilt auch, falls dieser Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt. Weiterhin gilt diese Regelung, falls Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt dieses Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Hamburg, Februar 2014
WTS Solutions GmbH
(Worldia Tooling Solutions GmbH)